Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 94 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Fethiye
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 94 Bewertungen von Tripadvisor
S
Sightsee06424165325
14/10/2024
“Süper Ölüdeniz Ausblick Anlage”
Ein schönes, gepflegtes und sauberes Hotel.. Das Personal sehr hilfsbereit und sehr freundlich. Das Frühstück lässt keine Wünsche offen.... jeden Abend Superrr Shows.mit Animation . Team .Beste Anlage mit ölüdeniz Ausblick. ........
C
CANeats
Wien, Österreich
01/11/2023
“Ausblick! leckeres Essen! Super Service!”
Alles war perfekt!! Rezeption sehr Nett und hilfsbereit Die Küche schmeckt sehr gut hat jeden Tag was neues zu anbieten ( Riesen Auswahl) Für Unterhaltung wird auch gesorgt, nochmals vielen dank an Herrn Erol!! Wir waren sehr zufrieden und werden nächstes Jahr nochmals hingehen.
6
684durmusy
19/09/2022
“Es war wunderschön. Sehr gute bedinung gutes essen traum haft. Ich empfehle alle ein blick zu werfen”
Es war wunderschön. Sehr gute bedinung gutes essen traum haft. Ich empfehle alle ein blick zu werfen Zimmer war sauber und beguem ganz ruhig schone Aussicht es ist zwischen zwei berge vom Hotel aus sieht mann mehr 1 km von mehr entfernt alles inklusive
8
800anila
Köln, Deutschland
30/06/2022
“Vielen Dank MANASPARK DELUXE HOTEL !”
Wir waren mit meiner Ehefrau und meiner 6 Monate alten Tochter für 10 Tage in dem Hotel und waren äußerst zufrieden. Wir wurden zunächst von der lieben Eda und Nur freundlich empfangen. Das Standart-Zimmer, welches wir gebucht hatten, war nicht besonders groß ( aber akzeptabel). Am pool war nie zu… Mehr
R
RPTYSZ
Geislingen an der Steige
12/01/2024
“Schönes Hotel mit toller Aussicht”
Wir waren Anfang Januar im Hotel und erhielten ein Upgrade für ein Deluxe Room mit toller Aussicht auf‘s Meer, welches sich in Gehentfernung befindet. Das Zimmer ist sehr schön eingerichtet, wenn es auch schon Gebrauchsspuren aufweist. Das schmälert den Komfort jedoch in keinster Weise. Das Restaur… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen