Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 121 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Mae Nam
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 121 Bewertungen von Tripadvisor
8
853jutta
06/02/2018
“Wundervoll”
Uns gefällt es sehr gut hier😊 Schönes Resort Freundliches personal Gutes frühstück Wundervoller Strand Wir würden wieder kommen Restaurants in laufnähe ansonsten nicht viel los Roller wär von Vorteil
B
Beetun
Frankfurt am Main, Deutschland
03/01/2016
“Abseits des Trubels ein Stückchen Paradies”
Die Insel hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert! Abseits vom Massentourismus findet man hier im Koh Samui Resort noch ein ein ruhiges Plätzchen in unsprünglicher Umgebung...Es sieht hier immer noch so aus wie vor 15 Jahren: wunderschöner Strand, ein paar nette kleine Restaurants und d… Mehr
P
Petra H
26/06/2017
“Sommerurlaub”
Es war ein angenehmer Flug zunächst nach Bangkok. Und auch der Weiterflug auf die Insel war sehr angenehm. Frankfurt - Bangkok mit Lufthansa, auch auf dem Rückflug wieder Lufthansa. Ich kanns nur empfehlen.
S
Stefan L
München, Deutschland
18/03/2017
“Nettes Hotel mit Optimierungspotential”
Wir waren für 4 Nächte in diesem Hotel. Die Zimmer sind sauber aber doch schon etwas abgewohnt. Den muffigen Geruch der Vorredner kann ich nur bestätigen. Ebenfalls ein großes Manko ist das fehlende Moskitonetz. Bei einer Gartenanlage wie dieser ist man frühs sehr zerstochen. Die Liegenauflagen am … Mehr
M
Michael P
Koh Phangang
22/02/2017
“Ruhiges Hotel direkt am Strand, jedoch mit einigen Macken”
Das Hotel liegt direkt am Strand und ist sehr ruhig. Der Strand ist klein aber schön. Die Anlage hat definitiv seinen Charme. Ist jedoch abseits von Trubel und Co. Also eher zum entspannen geeignet. Die Zimmer sind jedoch total abgelebt und verwohnt. Die Klimaanlage hat sehr muffig gestunken, soda… Mehr
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