Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 303 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Koh Samui
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 303 Bewertungen von Tripadvisor
T
tanjaschwob
Buchrain, Schweiz
30/05/2017
“Preis/Leistung ist immer noch gut”
Wir haben nun dieses Hotel zum dritten mal gebucht. Sicher ist es etwas in die Jahre gekommen allerdings reicht uns dies völlig aus für Thailand. Es kommt immer darauf an was man genau will. Wir brauchen kein 5 Sterne Hotel hier. Wir haben hier ein Deluxe Zimmer im Hotelflügel gebucht. Als wir anka… Mehr
F
flodur38
Zufikon, Schweiz
06/04/2017
“Ferien März/April 2017”
Wie jedes Jahr verbringen wir unsere Ferien im Seascape Beach Resort in Chaweng/Koh Samui. Inzwischen das 15te Jahr. Wie immer sind wir im gleichen Bugalow und fühlen uns bestens umsorgt durch das freundliche Personal. Viele der Angestellten kennen wir schon seit Jahren. Im Beach Restaurant wird ei… Mehr
K
Kjeld1337
Berlin, Deutschland
21/02/2018
“Nach dem 4. Jahr infolge Enttäuschung ”
Die Angestellten geben sich alle Mühe den Ansprüchen gerecht zu werden das war es aber schon. Das Restaurant am Strand ist geschlossen derzeit kann man nur an der Straße frühstücken ! Es gibt ab 10:00 keine freien liegen am Strand obwohl nur die Hälfte der Sonnenliegen mit Touristen beleget ist di… Mehr
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