Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 54 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Koh Samui
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 54 Bewertungen von Tripadvisor
G
GeorgiaAlton
Derbyshire, Vereinigtes Königreich
16/04/2018
“2 Tage Aufenthalt hier war herrlich!”
Unser Aufenthalt hier war perfekt, gerade für den günstigen Preis, den wir bezahlt haben. Es war sehr sauber und geräumig, das ist toll für 2 Leute, die bereit. Es gab einen Safe im Zimmer, das Personal war sehr freundlich und wir fühlten uns sehr sicher. Der einzige Nachteil ist, dass es waren ein… Mehr
C
christinekmc
Malaysia
30/08/2013
“Leicht erreichbar und bezahlbar”
Chaweng Palace ist ca. 100m vom hiesigen Strand und allem was der zu bieten hat entfernt. Restaurants und Bars sind in der Nachbarschaft. Supermarkt ist gleich um die Ecke und Massagen kriegt man 3 Türen weiter. Wenn Ihr Zimmer im 4. Stock ist, gibt es allerdings jede Menge Treppen zu steigen.
K
Katharina R
Marburg, Deutschland
03/12/2012
“Der Name täuscht! Kein Palast!”
Hotel mit Blick auf Stromkabel. Das Zimmer war riesig und sauber, aber wir haben uns eher unwohl gefühlt. Nachts war auf einmal unsere Tür offen, obwohl wir abgeschlossen hatten. Das Bad sah teilweise nach Baustelle aus. AC war gut. Bett war eher zu hart. Kühlschrank vorhanden. Keine Handtücher. Zu… Mehr
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