Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 96 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 96 Bewertungen von Tripadvisor
B
barbara c
Bexleyheath, Vereinigtes Königreich
05/08/2024
“Schöne Wohnungen”
Wir haben Leo Apartments vor 11 Jahren zum ersten Mal besucht und es sehr genossen und sind diesmal mit unserer Tochter und ihrer Familie gereist. Wir hatten 2 Wohnungen, die geräumig, sauber und ausreichend ausgestattet waren - obwohl der Inhalt von unserer Wohnung zu ihrer variierte. Handtücher w… Mehr
D
Donkey365
Okehampton, Vereinigtes Königreich
08/09/2023
“Geräumige Wohnung in ruhiger Lage”
Wir haben dieses Apartment kurzfristig gebucht und waren glücklich überrascht, denn es war ideal für uns. Wir hatten ein 6-Personen-Apartment für nur 2 von uns und wirkten daher schön und groß. Es war etwas veraltet, wie in anderen Bewertungen erwähnt, aber es war sauber und hatte alles, was man br… Mehr
J
Jennifer D
10/08/2023
“5-köpfige Familie Sommerurlaub August 2023”
Wir sind gerade von einem schönen 10-tägigen Aufenthalt in den Leo Apartments zurückgekehrt. Wir haben 3 Kinder und die Unterkunft bot ein tolles Preis-Leistungs-Verhältnis. Tolle Größe, bequeme Betten, frische Handtücher und Bettwäsche während unseres Aufenthalts. Unsere Wohnung war wirklich komfo… Mehr
C
catherinefK439ZP
Luxemburg
19/06/2023
“Eine ruhige Woche in der Sonne”
Mein Freund und ich verbrachten eine Woche in Leo Apartments, nachdem wir die sehr positiven Bewertungen der Website gelesen hatten. Unsere erste Reaktion war Enttäuschung, da der Kühlschrank nicht richtig gereinigt worden war, eine Bratpfanne noch fettig war und zwei Tassen gesprungen waren. Außer… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen