Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 552 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 552 Bewertungen von Tripadvisor
G
gmkaercher
30/05/2018
“Eine rundum gute Erfahrung”
Da ich schon mehrere Anlagen in Europa durch meine Mitgliedschaft beim RCI kennengelernt habe, muss ich diese Anlage wirklich als sehr gut bezeichnen. Die Ausstattung sehr gut, was vor allen Dingen hervorragend ist die Dachterasse
G
G8222VNangelaf
Bochum, Deutschland
29/05/2018
“Rundum zufrieden, tolle Aussicht”
wir hatten eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern und zwei Bädern. Die Wohnung war komplett eingerichtet mit 2 Fernsehern, Musikdockingstation, Fön, Küchengeschirr, Kaffeemaschine, Wasserkocher ... Bei Ankunft standen für uns 2 Wasserflaschen, Geschirrspülmaschinentabs und Waschpulver für die Waschmas… Mehr
D
Davidnewtown
Welt
18/06/2016
“Habe meine Ferien genossen!”
Ich habe 10 Tage in einem 2-Zimmer Familienzimmer verbracht. Die hälfte der Zeit mit Freunden. Ich war enttäuscht über die grösse des zweiten Schlafzimmers. Es ist nicht wirklich ideal Paare. Für eine Familie mit Kindern ist die grösse des Zimmers aber in Ordnung. Das erste Schlafzimmer ist dafür a… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen