Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 190 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Zitate
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 190 Bewertungen von Tripadvisor
J
johannesf156
Karlsruhe, Deutschland
21/09/2015
“Gut geführtes Hotel in toller Lage”
Empfehlenswertes, gut geführtes Hotel in spektakulärer Lage direkt über dem Meer und dem Strand von Comillas. Von außen leider ein hässlicher Bau, die Lage und der Blick aufs Meer entschädigen aber dafür... Sehr freundliches Personal, gutes Restaurant für Frühstück und Abendessen. Zimmer recht groß… Mehr
K
kingjohn4774
Bern, Schweiz
04/08/2018
“Sehr gut”
Wir waren für 4 Nächte im Hotel und waren rundum zufrieden. Einfache aber saubere Zimmer, super Ausblick und unmittelbare Nähe zum Meer und auch für spanische Verhältnisse gutes Frühstück mit entsprechender Auswahl...wir hatten auch 2x im Restaurant gegessen und waren sehr zufrieden...ebenfalls seh… Mehr
D
dyba2016
Krefeld, Deutschland
22/10/2017
“Lage Lage Lage”
Näher am Meer geht nicht. Das Hotelgebäude ist keine Augenweide, aber das Meeresrauschen ist so nah, dass es dafür entschädigt. Die Zimmer sind schön sauber und geräumig. Das Frühstück ist vom Angebot mittelmäßig, aber auch hier: mit Blick aufs Meer.
L
lovesexcursions
Putnam Valley, New York
31/07/2014
“bezahlbares Strandhotel”
Da alle Hotels in Santillana ausgebucht waren, haben wir es im nahegelegenen Comillas versucht. Von fern waren wir ziemlich skeptisch, was dieses Hotel anging und als wir davorstanden, lag es direkt an der Hauptstraße. Wir wussten nicht, was uns hier erwarten würde. Als wir unser Zimmer betraten, w… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen