Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 154 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 154 Bewertungen von Tripadvisor
C
cookie145
Vorarlberg, Österreich
05/02/2017
“Anlage okay, leider sehr verraucht”
Das Häuschen war sehr nett und so eingerichtet, dass uns an nichts fehlte. Leider war unser Bungalow total verraucht und der Gestank hielt sich überall in den Bettlaken, Vorhängen etc. fest. Etwas frech fand ich auch, dass man für das Ausleihen des Föns an der Rezeption pro Tag 3 Euro bezahlen muss… Mehr
J
Jutta W
Rosbach vor der Höhe, Deutschland
23/10/2016
“Nette, ältere Appartment-Anlage, leider direkt an vielbefahrener Straße”
Haus OK, etwas sehr in die Jahre gekommen, aber sauber, Putz bröckelt überall ab, Wände könnten mal gestrichen werden, um die ganzen Macken zu entfernen. Also, von gefühlten 30 Jahren war das sicherlich mal ne top Anlage. Mehr kann man aber für den Preis heute auch nicht erwarten. Küche: alle Pfann… Mehr
D
davidhG857WM
13/07/2016
“Brauchbar. ”
Die Lage ist für uns ideal. Mit etwas Fußarbeit kommt man in 30 min quasi zu allem. Direkt in der Nähe ist ein Spar und eine Auto Vermietung. Die Anlage ist sauber genug. Keine 4 Sterne Anlage, aber das ist den Preis auch nicht zu erwarten. Das Personal ist freundlich.
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen