Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 93 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 93 Bewertungen von Tripadvisor
R
robnortonRutlandUk
Rutland, Vereinigtes Königreich
22/10/2013
“Ein hervorragendes erstes Erlebnis”
Ein erster Besuch in Campo Golf Bungalows war eine sehr angenehme Erfahrung. Die Mitarbeiter waren mehr als hilfreich in jeder Weise, sie haben lokale Informationen und Beratung gegeben, wenn es nötig war. Unser Zimmer war sauber und ausreichend. Die Unterkunft hatte ein hervorragendes Preis-Leist… Mehr
K
Karenonsunday
East Kilbride, Glasgow
06/12/2007
“Toller Urlaub”
Im Dezember 2006 waren wir (mein Mann, ich, unsere 3 Kinder (8, 6 und 5 Jahre)) hier für eine Woche und hatten eine tolle Zeit. Die Kinder waren begeistert davon, dass sie zu dem kleinen Geschäft (innerhalb des Komplex) laufen konnten, um dort ein paar Lebensmittel und andere Kleinigkeiten zu kaufe… Mehr
O
Oliver S
Buchholz in der Nordheide, Deutschland
16/03/2020
“Super schöne ud saubere Anlage”
Kleine Anlage, sehr gepfegt, toller Service, leider spricht am an der Rezeption nur Englisch und Spanisch, jedoch wurden unsere Wünsche schnell umgesetzt. Tagsüber ist ein Schwimmmeister vor Ort. Parkplätze gibt es reichlich vor der Anlage.
L
LeighCoventry
Atherstone, Vereinigtes Königreich
25/06/2013
“Sehr gepflegt”
Schöne Anlage mit vielen Stammgäste, sind ein Beweis dafür, wie gut es ist. Der Pool ist sehr schön aber braucht neue Pool Betten, vielleicht könnte für berechnet werden, damit die Qualität. Man fühlt sich immer schön entspannt hier mit hilfsbereitem Personal.
B
Brumlads
Birmingham, Vereinigtes Königreich
12/10/2013
“Komfortabel, aber verwirrend”
Wir kamen 2 Uhr nachts im Campo Golf an, nirgends die beste Zeit, aber das Layout dieses Komplexes wie ein kleines Dorf im Kreis war so verwirrend, dass wir fast eine Stunde umhergeirrt sind und schließlich zum Empfang gehen und um Hilfe beim Suchen unseres Zimmers bitten mussten. Einfaches Zimmer … Mehr
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