Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 3484 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Corralejo
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 3484 Bewertungen von Tripadvisor
M
michaelagerber2
Linz, Österreich
27/06/2018
“super Urlaub”
Es war ein gutes Hotel-ich bin erstaunt, dass man einen so guten Preis bekommt und ein grosses Appartment hat, anstelle eines Hotelzimmers. Also eine 2 Raum Wohnung mit Küche, Bad und Balkon. Das waren bestimmt 50 qm2. Das Essen mit all inclusive war toll, es war ruhig gelegen, und doch zentral. Ma… Mehr
G
G. F
05/11/2018
“obere Mittelklasse mit kleinem Anteil an deutschsprachigen Touristen”
Das hotel hat eine ganz gute Lage zum Ort Corralejo. Das zentrum ist Fußläufig zu erreichen, in der Nähe ist ein sehr schönes Shopping Center. Das Personal ist sehr freundlich, die Apartments sauber und geräumig. Die Anlage ist sehr nett gestaltet und insgesamt macht das Hotel einen der Klasse ents… Mehr
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