Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 29 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 29 Bewertungen von Tripadvisor
P
petraundharry
Karlsruhe, Deutschland
23/10/2022
“Tolle Tage im gemütlichen Appartement”
Ankunft in Cambrils mit einer sehr detaillierten Beschreibung, wie wir dieses ausgezeichnete Resort gefunden haben. Als wir eine schöne Wohnung im zweiten Stock bekamen, hatten wir eine komfortabel eingerichtete Wohnung mit einem Schlafzimmer, kompletter Küche und schönem Balkon. Das Einchecken war… Mehr
S
StuFife
Scotland
11/11/2016
“Die Lage ist alles!”
Wir bekamen ein top - floor Apartment, mit Blick auf den Wald, mit Blick auf das Meer und die Berge auf der linken Seite auf der rechten Seite. Eine Wendeltreppe vom Balkon führte zu einem schlicht, aber zweckmäßig, eine Dachterrasse mit BBQ und zwei Sonnenliegen. Die Anlage war makellos, die Zimme… Mehr
T
TomT5983
Duns, Vereinigtes Königreich
04/05/2024
“Nicht das Beste, aber durchschnittlich und knapp unter sehr gut”
Cambrils ist ein schönes Reiseziel am Meer mit einer großen Auswahl an Restaurants und Geschäften. Wir waren hier, um uns auszuruhen und zu entspannen und etwas Sonne zu tanken, und wir wurden nicht enttäuscht. Daher kann ich zu den anderen angebotenen Aktivitäten nichts sagen. Das Küchengeschirr … Mehr
R
raubling
daytona
07/11/2023
“Kein Resort, sehr einfache Unterkünfte”
Zunächst einmal: Cambrils ist eine wunderschöne kleine Stadt mit wunderschönen Stränden und einer tollen Strandpromenade, die sich perfekt zum Wandern und Radfahren eignet. Leider ließ dieses sogenannte Resort sehr zu wünschen übrig. Erstens berechnen sie für alles einen Aufpreis, einschließlich Kl… Mehr