Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 118 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 118 Bewertungen von Tripadvisor
P
Peter M
Köln, Deutschland
27/07/2014
“Wir Kommen wieder”
Sehr ruhiger Lage. Kleine un romanische Hotel Shöner Pool und freundliches Personal. Sehr große und ruhiger Doppelzimmer und shönes Bad Abendessend war gut jeden Tag Preiswert. Wir Kommen wieder. Danke sehr
C
Cat W
06/12/2016
“Sehr wundervollen Gärten”
Ich war dort in ein Yoga Retreat und es war ein fantastisches Erlebnis. Das Zimmer war sehr gemütlich. Es gibt sehr wunderbar Gärten und ein wunderschönes Schwimmbad. Die Vegetarier und Veganer Essen ist sehr lecker und es gibt einen sehr guten Service.
J
Julie Z
15/11/2016
“Spektakulär Retreat Veranstaltungsort”
Meine 2 nd Santillán zu besuchen. Spektakulär Yoga shala, fabelhafte Gärten, sehr lecker und reichlich Spanisch Hausmannskost sind die 3 Highlights. Die Zimmer sind völlig ausreichend für ein Zufluchtsort, Signal gut in den Gärten und den öffentlichen Bereichen, wenn auch nicht im bedooms - aber di… Mehr
M
Manfred R
Sindelfingen
16/05/2009
“Schön gelegen, aber...”
Das Hotel liegt in den Hügeln oberhalb von Rincon de la Victoria. Als Landhotel wählten wir es, weil wir ein ruhiges Quartier suchten (und fanden) Die Lage ist schön, wenngleich man das Meer nicht sehen kann. Im Garten, der etwas ungepflegt wirkte, gibt es eine Vielzahl von Sitz- und Ruhegelegenhei… Mehr
G
gorka
Lanzarote, Spanien
07/08/2007
“Gemischte Gefühle”
Wir kommen gerade vom Hotel zurück und ich muss ehrlich zugeben, dass es eines der tollsten Hotels war, in dem ich je übernachtet habe. Das Hotel war wundervoll, umgeben von Wanderpfaden (wenn Sie gerne Wandern) mit vielen Bäumen, Pflanzen – einfach nur super. Die Gärten waren auch wundervoll. Wenn… Mehr