Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 44 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Lloret de Mar
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 44 Bewertungen von Tripadvisor
C
Carole89
Teignmouth, Vereinigtes Königreich
11/04/2017
“Apartmentos Sternzeichen”
Mein Mann und ich verbrachten gerade eine angenehme Woche in einem Ein-Bett-Apartment mit Meerblick, das gut genug für uns ausgestattet war. Die Leute, die das Geschäft führten, waren freundlich und hilfsbereit, unser Wasserkocher funktionierte nicht und es wurde schnell ersetzt und als wir um zusä… Mehr
Z
Zaza S
27/11/2021
“Hervorragende Lage!”
Um mit der positiven Seite unseres Aufenthalts in diesem Apartment zu beginnen - es war sauber, hat 2 Badezimmer, ein geräumiges Wohnzimmer, einen Balkon und die Lage ist hervorragend! Was diese Wohnung im Stich lässt, sind die Einrichtungen und die veralteten Möbel. Wir waren Ende Oktober und die … Mehr
D
davidprice2007
Newtown, Vereinigtes Königreich
14/10/2018
“Tolle Aussicht vom Balkon der Wohnung”
Es war sehr gut geographisch für den Strand / Geschäfte / Restaurants usw., die Wohnung, in der mein Partner und ich waren, war in Ordnung, aber sehr veraltet. . . . Wir mussten uns selbst versorgen, mussten aber nach einem Wasserkocher und Toaster fragen. . . Aber die Aussicht auf den Balkon war s… Mehr
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