Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 169 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 169 Bewertungen von Tripadvisor
1
115sheenar
07/01/2024
“Wundervolles Personal hat unseren Aufenthalt bereichert”
reiste mit meiner Tochter ein paar Tage zusammen weg günstig und fröhlich und es war ein fantastischer Ort zum Übernachten Das Personal ist fantastisch, vom Rezeptionisten, der uns ein 2-Bett-Appartement gegeben hat, was fantastisch war, bis hin zum fröhlichen Barmann und der netten Nicole im Resta… Mehr
C
Cheryl A
29/03/2024
“Erwarten Sie keinen Luxus”
Gute Lage, freundliches und hilfsbereites Personal. Unsere Einheit war etwa 50 Jahre alt. Herd nicht voll funktionsfähig. Die beiden Einzelbetten waren unbequem. Keine tolle Aussicht, aber schöner Platz auf der Terrasse. Wir konnten dieses Gerät etwa drei Monate vor unserem Urlaub erwerben und es w… Mehr
A
Adventure588698
11/10/2023
“Nur das Nötigste, entspricht nicht den Resort-Standards”
Wir haben über RCI Exchange eine Studioeinheit gebucht. Das für Timesharing reservierte Gebäude verfügt über keinen Aufzug und unsere Wohnung befand sich im 3. Stock. Die Einheit war geräumig genug, aber alles war nur das Nötigste. Es wurde nur ein winziges Stück Seife bereitgestellt. Kein Shampoo,… Mehr
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