Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 69 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 69 Bewertungen von Tripadvisor
L
laureni761
13/07/2022
“Großartig für das bezahlte Geld”
Diese Wohnungen sind sehr günstig und sehr gut für das kleine bezahlte Geld! Die vorherigen Bewertungen haben offensichtlich die Beschreibung nicht gelesen, dass es sich um private Apartments handelt und mit dem Eigentümer Vereinbarungen zur Schlüsselübergabe getroffen werden müssen! Es war sehr ei… Mehr
Y
yes2scotland2017
South Ayrshire, Vereinigtes Königreich
07/10/2018
“Wenn nur Menschen richtig lesen könnten!”
Wenn man die jüngsten Bewertungen liest, scheinen die Leute eine unglaublich kurze Aufmerksamkeitsspanne zu haben, wenn es darum geht, ihre Unterkünfte zu recherchieren und zu buchen, und dann kommen sie zu lächerlichen Erwartungen. Maralvor ist ein Apartment-Komplex mit privaten Eigentümern. Manch… Mehr
R
Ray G
Rheinland-Pfalz - Deutschland
12/10/2012
“Nichts für hohe Erwartungen und pingelige Urlauber!”
Wir hatten das Appt. 104, die Ausstattung war sehr altbacken, teilweise sehr sichtbare Mängel. Die Küche war gut ausgestattet, eine Waschmaschine war vorhanden... Die Matratzen hatten keinen Schutzbezug und waren nicht gerade bequem, die Betten haben gequietscht bei jeder Bewegung! Auch der Toilett… Mehr
R
Ron-Hazel W
Teignmouth, Vereinigtes Königreich
13/04/2018
“Lange Weg zu Alvor”
Wunderbar Apartment ruhig Lage, aber wir fanden, dass es ein langer Weg in Alvor. Es ist einen Besuch wert in selbst Alvor ist sehr malerisch und Juwelen überall versteckt. Sehr schön Harbour Side mit mehreren Restaurants. Straßen sind recht steil
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