Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 69 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 69 Bewertungen von Tripadvisor
T
tigold
Chemnitz, Deutschland
12/10/2017
“Tolles Ferienhaus”
Super ausgestattetes Ferienhaus in einer Siedlung. Hoher Komfort, die Ausstattung lies nichts zu wünschen übrig. Von der Dachterrasse aus Blick bis zum Ocean. Sehr netter Empfang und nützliche Informationen durch den Verwalter der Anlage. Es gab einen Pool, den alle Mieter nutzen konnten.
J
Jarkko H
03/10/2018
“Guter Platz”
Die Apartments sind groß. Zimmer und Aussicht ist sogar besser als auf den Bildern. Besonders Dachterrasse ist großartig! Wir haben es wirklich genossen. Insgesamt ist das Hotel sehr sauber und die Einrichtungen sind in gutem Zustand Wenn Sie ruhigen Ort und Entfernung genießen, ist dies nicht Ih… Mehr
G
gerry p
Clontarf
12/04/2018
“Ocean View Residenzen”
Ich war angenehm überrascht über die Unterkunft, es ist sehr gut ausgestattet mit guter Qualität gearbeitet und komfortable und geräumige Zimmer. Das Personal ist sehr freundlich und hilfsbereit. Die Lage ist gut mit guter Anbindung an den lokalen Annehmlichkeiten.
M
Metrostar18
Berlin
25/07/2014
“Moderne Anlage in ruhiger und entspannter Atmosphäre”
Vorbemerkung: Wir verbrachten eine angenehme, entspannte und erholsame Urlaubswoche in der Ferienanlage Ocean View Residences in Portugal. Kaum mit dem Fahrzeug vor dem Eingang der Anlage angekommen, öffnete sich die elektronisch gesicherte Zufahrt. Wir wurden sofort von einer für uns für die Dauer… Mehr
S
sunnydays62
saudi arabia
30/06/2019
“Schöner Ort”
Schöne Villa, sicher, ruhig Außerhalb der Stadt ist ein Auto als 50 - 60 Euro Tag ein Muss. Uber und Taxi 10 Euro Fahrt Sehr isoliert Wenn Sie nach einer ruhigen Lage suchen, ein Auto haben und einfach nur Ruhe suchen, dann ist dies der Ort für Sie, der von Feldern umgeben ist. . . . .
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