Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 13793 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 13793 Bewertungen von Tripadvisor
A
Alexandra L
15/12/2024
“Typisch südländisch”
Toller Service, perfekte Lage, fantastische Natur und Lage. Zimmer im dritten Stock, Fahrstuhl kaputt über 7 Tage und der Duschschlauch auch kaputt und wurde leider nicht repariert. Viele Strandverkäufer. Und leider zu wenige Liegen an den Pools.
E
Edyta C
12/10/2024
“Sehr sehr gut!”
Das war das beste Restaurant im gesamten Resort, wir sind unglaublich beeindruckt von dem köstlichen Essen, das wir bekommen haben, und wie wunderschön es präsentiert wurde! Ein riesiges Dankeschön an Frau Elizabeth und Herrn Jiuan (entschuldigung, falls ich den Namen falsch geschrieben habe) für d… Mehr
H
Helene E
29/08/2024
“Bis auf die Ausflüge von Schauinsland alles super”
Hotel ist aufgrund seiner relativen Nähe zu Playa del Carmen uns su puerto Morelos empfehlenswert. Nettes und zuvorkommendes Personal. Schauinsland jedoch nur mit überteuerten Ausflügen (es kommen immer extras und Steuern hinzu, oftmals lange Wartezeiten sowohl bei der Abholung als auch an den bere… Mehr
P
PascalHunold
18/11/2024
“Empfehlenswert mit Abstrichen”
Ich verbrachte 13 Nächte als Alleinreisender im Bluebay Grand Esmeralda. Die Anlage insgesamt ist sehr gepflegt, aufgeräumt und weitläufig. Der Strand und vorallem das mehr allerdings leider nicht so wie man es sich für Mexiko wünscht. Die Zimmer sind ordentlich, allerdings in die Jahre gekommen. G… Mehr
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