Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 420 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Trébeurden
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 420 Bewertungen von Tripadvisor
H
Henry B
Berlin, Deutschland
26/07/2024
“Atmosphäre, Essen, Blick - perfekt!”
Besuchen seit Jahren im Sommer das Restaurant des Ti Al Lannec - jedes Mal kulinarisch hervorragend und atmosphärisch einfach schön. Zuvorkommendes Personal, geschmackvoll eingerichtet und ein sensationeller Blick. Top! Sehr zu Empfehlen!
G
Gocki56
Zürich, Schweiz
27/06/2023
“Lieblingshotel in der Bretange”
Erstklassiges Hotel, unser Lieblingshaus in der Bretagne. Sehr angenehme Atmosphäre, freundliche und aufmerksame Mitarbeiter. Sehr gute Infrastruktur mit schönen Räumen, grossem Innenschwimmbad und SPA. Sehr schöne Terrasse mit Ausblick auf die Bucht. Wir kommen sehr gerne wieder!
Y
Ypsiologie
Basel, Schweiz
26/06/2023
“Willkommen im kleinen Paradies”
Einfach ganz wunderbar. Es war ein schönes Ankommen in einem ganz lieblichen Zimmer in dem wir uns sehr wohl gefühlt haben. Die Anlage liegt oberhalb des Hafen und Strandes mit einem fantastischen Ausblick. Auf verschiedenen Ebenen findet man sich schnell zurecht und kann alles geniessen. Der Servi… Mehr
S
Simone C
Sierentz, Frankreich
19/09/2021
“Restlos begeistert !!!!”
In dieses wunderbare Hotel kommen wir bestimmt wieder. Wie sind restlos begeistert. Auf unserer vierwöchigen Frankreich-Rundreise das beste Hotel. Wir hatten das Zimmer Nr. 8 mit Meerblick und kleinem Balkon. Das angenehme Meerrauschen drang bis zum Zimmer hoch. Der hübsche Strand ist zu Fuß in … Mehr
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959j_rgp
Frankfurt am Main, Deutschland
19/06/2019
“Top Hotel in wunderbarere Lage”
Wir hatten zwei schöne Tage im Ti al Lannec. Atemberaubende views auf den Hafen und die Granit Küste, wunderschöner Garten mit altem Baumbestand. Toller freundlicher Service über alle Bereiche. Die Hotelchefin war sehr präsent, man fühlte sich sehr gut als Gast. Viele Gäste kommen oft hierher. Früh… Mehr
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