Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 62 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Moliets-et-Maa
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 62 Bewertungen von Tripadvisor
C
Conny C
09/06/2024
“Sehr gut!”
Die Leistung der Rezeption von Madame vacances war wie immer großartig. Das Haus war in großartiger Lage, großes Grundstück direkt am Golfplatz und fußläufig 20 Minuten vom Atlantik entfernt. Leider ist die eigentlich sehr gute Ausstattung etwas in die Jahre gekommen. Aber sonst einfach toll.
1
109gabrielew
Hannover, Deutschland
02/08/2016
“Wunderbare Ferien am Atlantik”
Schönes Haus mit wunderbar gelegenem Grundstück,gute Parkmöglichkeiten,toller Pool;Freizeitmöglichkeiten, besonders auch für jüngere Leute,viele gute Surfschulen im Umkreis:Man kann tatsächlich innerhalb 1Woche das Surfen lernen!
B
Brigitte1155
Langenzenn, Deutschland
13/09/2015
“Sehr schöne Anlage an Meer und Golfplatz”
Wir hatten ein sehr schönes Ferienhaus mit eigenem Pool und schönem privaten Garten. Das Haus war auch innen sehr gut eingerichtet. Urlaub und Erholung dort waren wunderbar. Meer und Strand sind bequem in 15 Minuten zu Fuß zu erreichen.
E
engelters
Berlin, Deutschland
29/07/2017
“Wunderbare Ferien am Atlantik ”
Geräumiges Haus; gut gelegen, ruhig, in 10 min per Rad zum Strand; viel Privatsphäre; geschickt von Nachbarhäusern getrennt und Blick auf ein kleines Wäldchen - einmal gar mit Rehen; grossartiger Pool und ästhetisch gelungene Terrasse. Küche basal. Ideal wäre, wenn es noch Grundausstattung (WC-Pap… Mehr
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