Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1304 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Villiers-le-Mahieu
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1304 Bewertungen von Tripadvisor
C
cityman365
Aachen
22/04/2011
“Großartig”
Wir waren hier zu einer Hochzeit und hatten hinterher das Gefühl, das Haus gar nicht genügend genutzt zu haben. Zunächst mal zu den Zimmern: wir hatten nur ein Standard-Zimmer, aber die waren schon so grandios, dass man da gut ein Wochenende drin hätte verbringen können: wunderschönes Bad mit Natur… Mehr
R
Rodney T
Dallas, Texas
25/06/2024
“Sehr schöne abgelegene Lage”
Wir waren im Chateau de Villers - le - Mahieu für 4 Nächte für ein Geschäftstreffen. Dies ist ein sehr abgelegenes Hotel ideal für Meetings oder einen ruhigen Wochenendausflug. Die Lage ist ca. 1 . 5 Stunden vom Flughafen CDG oder 1 Stunde vom Zentrum von Paris. Das Gelände ist erstaunlich mit Zi… Mehr
A
antoinel968
Paris, Frankreich
24/11/2018
“Toller Ort für einen Wochenendausflug”
Wir kamen nachts an und waren einfach begeistert, wie schön das Schloss mit allen Lichtern aussieht. Die Begrüßung war warm, obwohl uns mit einem 2-jährigen Kind, einer schwangeren Frau und 3 Taschen niemand half und uns auf unser Zimmer zur anderen Seite des Hotels führte. . . . offensichtlich ei… Mehr
T
TravelDivaER
London, Vereinigtes Königreich
14/10/2018
“Großartig für einen Kurzurlaub von Paris”
Das ch teau ist wunderschön, genauso wie die Gründe. Sehr praktisch für das Mädchen Wochenende, wir fuhren weiter, da es nur 45 Minuten Fahrt von Paris entfernt war. Die Zimmer sind komfortabel und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für die 230 €, die ich bezahlt habe (Deluxe mit Zugang zum Spa).… Mehr
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