Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 258 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 258 Bewertungen von Tripadvisor
H
horstt1959
Sindelfingen, Deutschland
23/09/2018
“Familiär geführt ”
Sehr hübsch ist es nicht wenn man davor steht. Aber innen hat das Hotel viel zu bieten. Die Zimmer am Pool sind zu empfehlen. Das Frühstück ist gut. Das Personal ist sehr aufmerksam und zuvorkommend. Alles ist sauber. In ca. 5 min. Ist man über die Brücke in der Altstadt von Arles. Gerne wieder… Mehr
C
claudius21
Hamburg
21/07/2017
“Gut für mehr als eine Zwischenübernachtung”
Sehr gutes Haus, auch für einige Tage Aufenthalt. Über die Rhone-Brücke, 8 Minuten zu Fuss und man ist in der historischen Altstadt, Parkplätze vor der Tür des Hotels, zur Not organisiert das Hotel eine Garage. Ruhige Lage, Navigationshilfe empfehlenswert. Wir hatten ein gut ausgestattetes, geräumi… Mehr
L
Lukas51
Oldenburg, Deutschland
22/09/2019
“Empfehlenswert”
Sehr angenehmes, familiäres Hotel mit tollem Preis-Leistungs-Verhältnis. Ausgezeichnetes Frühstücksbuffet. Swimmingpool. Gartenrestaurant. Sauber. Ruhig. 10 Minuten Fußweg ins Zentrum von Arles. Sehr zuvorkommender Service. Der Besitzer spricht gut Englisch. Das Restaurant bietet abends eine kleine… Mehr
M
manuelad197
Esslingen am Neckar, Deutschland
26/04/2016
“Empfehlenswertes Hotel”
Lage des Hotels optimal für Stadtbesichtigung und Parkplätze sind in der Nähe vorhanden. Freundlicher Empfang und angenehme Betreuung durch das Personal. Zimmer etwas klein,aber sehr gute Betten und das Bad ganz neu renoviert und alles sauber. Das Frühstücksbuffet war ansprechend und sehr vielfälti… Mehr
S
spindel2015
Wien, Österreich
06/10/2015
“Sehr nettes Stadthotel”
Wir verbrachten eine Woche im Hotel Mireille in Arles und buchten es aufgrund der guten Lage und der Parkmöglichkeit. Das Hotel befindet sich in einer Wohngegend, jedoch nur 10 Minuten entfernt (Fussweg über die Brücke) in die Altstadt von Arles. Der Empfang war sehr freundlich und kompetent, die H… Mehr
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