Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 699 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 699 Bewertungen von Tripadvisor
N
NicolaAntonioRo... S
Hessen, Deutschland
30/09/2016
“Traumurlaub”
Es lohnt sich auf jeden Fall ein Member zu werden, da man unzählige Vorteile genießt. Wir übernachten immer in einer Villa mit eigenem Pool und eigenem Golfcar. Das all inclusiv ist toll, unzählige Restaurants zur Auswahl, Cocktails etc. Der Limusinenservise vom Flughafen ist jedesmal ein Hit. Gege… Mehr
E
een111
ny
19/01/2007
“Wir waren sehr zufrieden”
Wir waren über Neujahr dort mit unseren Freunden, die Mitglieder sind. Sie hatten eine Villa, wir eine Suite. Ich habe leider keine Bilder von unserer Suite, aber sie war exzellent. Wir waren von allem dort begeistert, vor allem von den VIP-Pools. Die Getränke waren gut. Mein Freund bietet auf Ebay… Mehr
J
JDScotland
Scotland
13/01/2007
“Freue mich schon aufs nächste Mal”
Wir waren im November/Dezember 2006 für zwei Wochen im Crown Lifestyle Residence Suites. Wir wurden erstklassig empfangen und unsere Suite war kurz zuvor renoviert worden und makellos. Nach ein paar Tagen wurden wir dort VIP-Mitglieder und der Aufenthalt wurde dadurch noch bessern. Die VIP-Bereiche… Mehr
R
Ronny N
15/12/2024
“Genießen Sie es”
Ausgezeichnetes Essen und Service, Katherine war erstaunlich, VIP-Essen und Service sind die besten Ich empfehle nur VIP Snacks. Nachts ist nur Casino geöffnet, das als diskreter, sehr guter funktioniert, Rodizio Restaurant ist das beste Vip Pool ist das Beste Viel Spaß . . . .
B
BeachBum9651
Indy
17/08/2007
“Lifestyles,eine gute Überraschung”
Komme gerade aus dem Lifestyle Resort zurück. Das erste, wovon ich Ihnen abraten möchte, ist, sich ein Auto zu mieten. Die Leute fahren hier wie die Verrückten. Würde eher organisierte Rundfahrten mitmachen, dann kann es ganz lustig sein, sich das anzusehen. Waren vom 4-11. August im Penthouse des … Mehr
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