Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 196 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Cabarete
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 196 Bewertungen von Tripadvisor
R
rmnoris
20/07/2013
“sehr schönes Hotel in bester Lage”
Vorallem hervorzuheben ist die Freundlichkeit des Personals und die absolut ruhige Lage des Hotels. Alles andere ist im besten Verhältnis von Preis und Leistung! Alles in allem habe ich nichts zu bemängeln gehabt!
H
Hamburgerin_22
24/04/2016
“Perfektes Hotel für Kitesurfer”
Wir waren im März 2016 mehrere Nächte im Kite Beach Hotel. Für alle, die Kiten wollen, ist es ein perfekter Ort in Cabarete. Die Zimmer sind groß und sauber, das Personal nett - und das beste ist natürlich die Lage direkt am Kitestrand. Fantastisch!
C
clonzwerg1
Braunau am Inn, Österreich
15/12/2012
“super hotel für kitesportler”
Ein super hotel, direkt am kitebeach und gleich neben an ist eine kiteschule *kitexcite - deutsch sprachige leitung - stefan* Kann nichts negatives sagen, essen ist super und personal ist sehr nett. Es wird jeden tag die zimmer gereinigt . Anbei ist auch gleich ein taxi -motorbyck service ( also k… Mehr
K
Kai K
Athens, Georgia
10/10/2012
“Sehr gutes Hotel”
Ich war eine Woche im Kite Beach Hotel und es war rundum sehr gut. Das Zimmer war sehr sauber, groß und gepflegt, jeden Tag wird gereinigt.Es gibt auch einige Apartments mit Balkon zum Meer. Hotel ist sehr gut im Schuss, Essen im Restaurant ist auch gut. Die Lage ist ok, direkt gegenüber gibt es a… Mehr
L
lukasgraf83
24/05/2015
“Super Kitespot, Hotel mangelhaft”
Wir waren 10 Tage im Kitebeach Hotel in einem groundfloor Apartment direkt am Pool/Strand. Zimmer bzgl Grösse ok, Ausbaustandart sehr tief. Küche fiel auseinander+nicht ausgerüstet. Hygiene im Zimmer mässig (tgl Reinigung), mehrmals Kakerlaken im Schlaf- und Badezimmer. Lage hingegen super, nur wen… Mehr
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