Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1516 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Telford
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1516 Bewertungen von Tripadvisor
G
Gerd R
Berlin, Deutschland
14/05/2018
“Mercure”
Ein sehr schönes altes Hotel mit Parkanlage am See. Das Essen war sehr gut und das Personal hilfsbereit. Es lohnt sich in diesem Hotel zu übernachten. Sehr schöne Auenthaltsräume. Es sind genug Parkplätze vorhanden.
D
DrKr1968
Worms, Deutschland
14/09/2012
“Traumhaft”
Das Hotel ist eine traumhafte Burganlage aus dem Mittelalter, sehr gepflegt mit Zimmern mit hohem Standard. Die Preie sind moderat, nur das Frühstück ist exorbitant, wie man es bei Mercure halt kennt. Ein toller Standort, um die West Midlands zu erkunden!
W
wesleyp321
Cardiff, Vereinigtes Königreich
31/07/2017
“Aufenthalt von 2 Nächten.”
Ich war hier vor kurzem mit meiner Freundin. Wir übernachteten in der Oriel Zimmer geräumig mit zeitgenössischen Design Himmelbett mit Blick auf den See Unterlage auf das Hotel. Angenehmer Aufenthalt mit ein herrliches Frühstück, ein Late Check out Option. Nochmals Vielen Dank. Wir kommen wieder.
T
TheGLC
Kent
31/07/2017
“Müde Hotel mit super Personal”
Verbrachten ein paar Nächte hier das Wochenende. Das Personal war sehr freundlich, gesprächig und gesellig. Leider war das ganze Hotel ist auf der Suche nach etwas veraltet und könnte einige größere verbessert werden. Die Zimmer waren komfortabel, aber wieder einmal das Bad war schäbig.
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