Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 101 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 101 Bewertungen von Tripadvisor
T
Tanja299
Groß-Gerau
07/08/2019
“Angenehmer Aufenthalt in der Nähe von Dartmoor ”
Wir haben zwei Nächte auf der Mill Farm verbracht. Auf der Farm stehen genügend Parkplätze zur Verfügung. Bei der Ankunft hat uns Delia extra Kaffee gekocht und in der Lounge serviert. Das Zimmer war groß und sauber. Das Frühstück war sehr lecker. Die Gastgeberin hat uns erzählt, was wir im nahegel… Mehr
S
Stefan U
Kassel, Deutschland
12/06/2017
“Klassisch Englisches B&B”
Ein tolles klassisch englisches B&B im positiven Sinne. Die Mill Farm ist an einem englischen Pferdehof gelegen und bietet alles, was man von einem guten B&B erwartet. Leckeres Frühstück und tolle Zimmer
R
Rosi11Zwickau
Zwickau
19/08/2011
“Wie im Paradies!!!!”
Die Millfarm ist eine wunderschöne Unterkunft. Der Gast fühlt sich unglaublich wohl und wird von Ankunft bis Abreise sehr herzlich betreut. Das Frühstück ist reichlich und wahnsinnig lecker! Helle und freundliche Zimmer laden einen zum Bleiben ein. Mit viel Herz und Liebe wird für jeden Gast gesorg… Mehr
K
Karl R
Chemnitz, Deutschland
17/10/2019
“Geräumige Zimmer, gutes Frühstück, nette Gastgeber”
Millfarm war unser erster B&B-Aufenthalt (2 Nächte) und wir waren nicht enttäuscht. Die Farm ist ruhig gelegen, die Gastgeber waren nett und das Frühstück hat geschmeckt. Das Zimmer war groß und das Bett in Ordnung. Delia gab uns noch gute Tipps für unsere Dartmoor-Rundreise. Parkplätze stehen ausr… Mehr
B
Blum e
Deutschland
31/05/2015
“Bed&Breakfast der größeren Art....”
Die Mill Farm ist gegenüber anderen Bed&Breakfast Unterkünften schon recht groß mit ca. 6 Zimmern. Wi wurden sehr herzlich begrüßt und bekamen auch einen Willkommensteee von der Gastgeberin. Das Zimmer war sehr geräumig und nett eingerichtet. Das Bad ausreichend und sauber. Einen Abzug gibt es jedo… Mehr