Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 1241 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bath
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 1241 Bewertungen von Tripadvisor
S
SparkleyMel
Reading
20/04/2008
“Toller Aufenthalt”
Wir verbrachten zwei Nächte im SACO Bath. Wir buchten das Hotel nur aufgrund der Bewertungen von andern Reisenden und wurden nicht enttäuscht. Wir wohnten in einem Appartement mit einem Schlafzimmer, das eine tolle Größe hatte, die Küche verfügte über eine Spül- und eine Waschmaschine, was praktisc… Mehr
J
JodoNorthWestEngland
JodoNorthWestEngland
26/10/2007
“Schöne Stadt, ideale Lage”
Wir besuchten in Bath Familienangehörige und verbrachten deshalb im Saco Appartments ein verlängertes Wochenende. Es ist ideal gelegen, ganz in der Nähe zu allen wichtigen Geschäften und Sehenswürdigkeiten. Man kann alle Restaurants und Bars zu Fuß erreichen. Die Apartments selbst sind ausgezeichne… Mehr
P
piripinui
Cambridge
04/05/2008
“Sehr gut”
Wir haben unsern Aufenthalt in diesen Appartements total genossen. Es hat eine äußerst günstige Lage, um die Sehenswürdigkeiten von Bath zu besichtigen. Sehr geräumig und komfortabel. Sie sollten nur beim Parken aufpassen – Sie müssen auf dem Dauerparkplatz parken, der etwa 5 Minuten entfernt ist… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen