Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 2264 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Four Corners
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 2264 Bewertungen von Tripadvisor
3
383thomasw
Landsberg am Lech, Deutschland
23/08/2017
“Sehr sehr absprechend”
Anlage ist super. Rezeption sehr freundlich und in allen Belangen hilfreich. Wohnung wie beschrieben, top ausgestattet. Küche erstklassig. Pool ist sauber und wie beschrieben . Ohne Zweifel eine Empfehlung und gerne wieder.
K
Kati0410
14/03/2016
“Wunderschöne Anlage”
Also wir waren mega begeistert. Die Anlage ist super, sehr schöner Pool. Unsere Unterkunft war sehr modern und mit allem ausgestattet was man brauch. Sehr groß. Wir waren 5 Personen und Platz wäre für mehr gewesen. Leider waren wir nur 3 Nächte, da kann man auch eine ganze Woche Urlaub machen. Einf… Mehr
R
raifro
Kaiserslautern
07/08/2010
“Erholsamer Resort-urlaub in direkter Nähe Orlandos”
Das Resort liegt ca. 30 Autominuten (Mietwagen unbedingt empfohlen) von den Parks und Sehenswürdigkeiten Orlandos entfernt. Das Haus (mit 3 oder 4 Schlafzimmern mietbar) sind für 8 Personen geeignet. Sie zeichnen sich durch Geräumigkeit , Sauberkeit und umfassende Ausstattung aus. Die Klimaanlage g… Mehr
L
Lilly A
11/09/2016
“Sehr schöne Ferienwohnungsanlage”
Wir hatten eine Wohnung mit 3 Schlafzimmern und jeweils einem Badezimmer en suite Vor dem Haus gibt es pro Wohnung 2 Stellplätze für Autos, da wir nur eins hatten, war also genügend Platz in der Einfahrt Man wird sehr herzlich empfangen und kann sich mit allen möglichen Fragen ans Personal wenden D… Mehr
O
Olaf S
Wurster Nordseeküste, Deutschland
09/06/2010
“Sehr schöne Anlage”
Die Wohnungen und die gasamte Anlage befinden sich in einer sehr ruhigen Gegend alles ist dort sehr gepflegt und sauber, In unmittelbarer Gegen befindet sich ein Supermarkt Bäcker Frisuer. Der beheizte Pool ist ein Hghlight der Anlage mit Rutsche und Lazy River Das Personal ist sehr Hilfsberreit u… Mehr
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