Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 185 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 185 Bewertungen von Tripadvisor
H
hhhynes
La Grange, Kentucky
11/07/2017
“Schöne Überraschung”
entschieden uns für das Inn on Broadway wegen der Nähe zu einem Museum waren wir aber in der Gegend. Was für ein wunderschönes historisches Hotel. Wunderschön eingerichtete Zimmer, komplett mit Bademänteln. Unser Zimmer sah aus, als ob es vor kurzem renoviert wurde. War mit meiner erwachsenen Tocht… Mehr
M
mandydandy2019
Rochester, New York
04/04/2017
“Super Hochzeit!”
Vor ein paar Jahren hier geheiratet. Meine Familie spricht immer noch über die Hochzeit! Der Koordinator, Jessica, war es leicht, Arbeit mit und sehr zuvorkommend. Das Hotel ist sehr elegant und hat alles, was Sie alle müssen in einem Platz für eine Hochzeit: Ballsaal, Hotelzimmer, Restaurant, Bar/… Mehr
S
skaszab2016
Toronto, Kanada
27/11/2016
“Einige Class in Rochester”
Die Lage ist ausgezeichnet, alles ist ganz in der Nähe Rochester. Ein gut geführtes Hotel im Alter mit malerischen Zimmern und ein ausgezeichnetes Steak House. Ganz in der Nähe von Rochester Jazz Festival Veranstaltungsorten zu. Das Hotel wold ausgezeichnet für besondere Veranstaltungen und Familie… Mehr
E
evans804
03/06/2017
“Weniger als erwartet”
Ich besuchte das Inn at Broadway Jahren für eine Hochzeit, so dass ich war aufgeregt, versuchen Sie hier auf einen Besuch in Rochester. Leider scheinen sie nicht viel über das Hotel zu kümmern. Beim Check-in und später auschecken erkundigt der Person an der Rezeption sagte mir, es wäre $ 60 pro Stu… Mehr
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