Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 567 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 567 Bewertungen von Tripadvisor
S
Swiss-Insider
Schweiz
15/01/2016
“Paradies auf Erden?”
Paki Maui Resort ist nicht wirklich ein Resort, viel mehr ein Wohnanlage bestehend aus Privaten Wohnungen die grösstenteils vermietet werden. Es gibt einen grossen Parkplatz welcher aber nur mit Genehmigung der Rezeption (gelber Zettel) benützt werden darf. Wir haben uns eine Wohnung in der obers... Mehr
R
Roving15013
Tucson, AZ
16/05/2006
“Toller Aufenthalt”
Für den Preis war es ein großartiger Platz zum Schlafen. Wir bekamen ohne zu fragen einen Upgrade für ein 2-Bettzimmer zum Meer raus. Beim Rauschen des Meeres zu schlafen war genau das, was wir wollten. Das Resort war sehr ruhig und nahe an den Orten, die wir uns anschauen wollten. Es ist ein ält... Mehr
J
jozo o
Frankfurt am Main, Deutschland
12/10/2012
“Entspannung pur!”
Bevor wir nach Maui gekommen sind, waren wir 1 Woche in Honolulu gewesen. Nach dem Trubel in Honolulu hatten wir uns sehr auf Maui gefreut weil wir wußten das es ruhiger sein wird. Wir hatten ein Zimmer mit Gartenblick und die Appartments sind sehr groß und schön eingerichtet. Es gab ein seperate... Mehr
S
sarabeth715
Kauai
18/07/2006
“Vom Paki Maui begeistert”
Wir waren das erste Mal auf Maui und hatten das Glück, im Paki Maui untergebracht zu sein,. Wir hatten ein Zimmer im dritten Stock mit Blick auf einen wunderschönen tropischen Garten und man fühlte sich, als wenn man mitten im Urwald lebt. Unser Zimmer war wundervoll. Als wir ankamen war es darin... Mehr