Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 875 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 875 Bewertungen von Tripadvisor
B
brianhV7805SM
Green Bay, United States
02/08/2017
“Großartiges Personal, großartiges Hotel”
Ausgezeichnete Lage, man kann zu Fuß zum Stadion. Großartig und das Personal war angenehm. Gute Restaurants in der Nähe, überaus kann Sie woanders , nur ein gutes Hotel. Es lohnt sich die 45 Minuten Fahrt nach Oshkosh jeden Tag.
M
Mark P
The Woodlands
26/07/2017
“Toller Ort zum übernachten”
Wir hatten eine tolle Erfahrung in diesem Hotel. Wir waren für 4 Tage hier und haben nie irgendwelche Probleme. Das Personal war sehr freundlich und zuvorkommend. Die Lage ist großartig - - das Hotel liegt sehr nahe an Lambeau Stadium und mehrere Restaurants. Gutes Preis- Leistungsverhältnis bietet… Mehr
C
cofox
Düsseldorf
10/03/2013
“Hotel in optimaler Lage, allerdings lässt es sich das auch teuer bezahlen”
Das Hotel scheint schon ein älteres Garden Inn zu sein, denn die Zimmer scheinen schon etwas abgewohnt, allerdings wird der bekannte Standart aufrecht gehalten. Gratis W-Lan, ein Kühlschrank, eine Mikrowelle, sowie ein großer Flachbildfernseher sind natürlich vorhanden. Die Lage ist optimal für Ve… Mehr
W
williambT2919YW
Shreveport, Louisiana
29/07/2017
“Schönes Hotel, aber snarky Barkeeper”
Wir waren einfach nur auf der Durchreise durch orientieren Das hat die Nähe zum Lambeau. Personal an der Rezeption war sehr höflich und freundlich. Das Zimmer war gut. Hatten eine Bar, war schön, aber der junge Barkeeper Dienst hatte ein snarky Verhalten. Art verwöhnt die Erfahrung.
B
Barton W
25/07/2017
“Hotel in Ordnung:”
Ich habe hier auf einer kürzlichen Reise mit der Familie zu Green Bay. Es war ein ordentliches Hotel, aber ich glaube, es ist etwas überteuert. Besonders, weil es außerhalb der Saison. Der Pool war nie warm genug, um uns wirklich schwimmen möchten. Es gibt kein kontinentales Frühstück überrascht. S… Mehr