Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 44 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 44 Bewertungen von Tripadvisor
M
Meno24
München, Deutschland
31/08/2010
“Der absolute Geheimtipp in Budapest!”
Die Uhu-Villa liegt ein wenig außerhalb im Randbereich Budapests auf einem der zahlreichen Hügel um die Stadt. Der Name ist hier zutreffend, es handelt sich tatsächlich um eine Ville die zu einem Hotel umgestaltet wurde. In dem geschützten Hof macht man sich keine Sorgen um die Autos, innerhalb der… Mehr
M
Meander1033
07/06/2006
“Uhu bleibt kleben”
Fantastisch. Das Hotel ist ein Familienbetrieb mit beeindruckender Liebe fürs Detail, wirklich freundliches (und schönes) Personal und friedlich. Das Essen ist hervorragend, lohnt sich unbedingt, einmal hier zu essen. Das Hotel liegt ein wenig außerhalb des Zentrums in einem ruhigen Stadtteil. Das … Mehr
C
cat1982
London
13/09/2005
“Perfekter Zufluchtsort!”
Wunderschönes kleines Hotel in friedlicher, hügeliger Lage mit schöner Aussicht. Das Personal war äußerst hilfsbereit und bot sogar an, für uns die Kosten für ein Taxi zum Flughafen zu übernehmen, als der Flughafen-Minibus sich verspätete. Zwar war das Hotel voll, aber wir haben uns jedesmal gefr… Mehr
B
businessreisender82
Landsberg
23/07/2010
“Alte Landhausvilla abseits des Zentrums”
Die Villa Uhu wurde nach dem im Garten lebendem Uhu benannt. Das Hotel liegt etwas außerhalb der Stadt, lässt sich aber auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Gegend ist sicher, man kann praktisch auch in den Abendstunden sicher nach Hause gelangen. Die Zimmer sind zwar relativ k… Mehr
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