Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 16 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 16 Bewertungen von Tripadvisor
T
TRC3
Reading, Vereinigtes Königreich
17/04/2008
“Nun das Grand Hotel d'Oase”
Wir waren hier für eine Nacht auf eine Tour durch Tunesien, im Allgemeinen eine angenehme Erfahrung. Der Empfangsbereich ist charmant, sehr schön in beige und mit tollen natürliches Licht. Es gibt ein schöner Poolbereich. Die Zimmer sind nichts Besonderes, aber völlig akzeptabel. Ich bestellte ei… Mehr
V
VJ R
London, Vereinigtes Königreich
30/04/2009
“It was ok but could be so much better with a little effort”
We stayed two nights in the Yadis, now called the Grand Oasis. On the whole it was fine but the management need to rethink their attitude towards customers. I think that their business is based on through put not repeat business and as such they make little effort with the guests. The impression y… Mehr
Z
zahn
witzenhausen
02/02/2008
“ok for overnight stay”
This Hotel is OK for an overnight stay - food and rooms are average. nice pool , friendly stuff without any trouble making scenes