Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 45 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Spindleruv Mlyn
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 45 Bewertungen von Tripadvisor
R
Roswitha H
Deutschland
28/08/2018
“Hotelgäste die Preisgünstiges gut einzuschätzen wissen”
Hier im Hotel Esprit machte ich in diesem Jahr schon 2x Wanderurlaub, Sauberkeit war hier groß geschrieben, außer im Pool bricht gerne bei der großen Sommer-Hitze wie Heuer die Wasserqualität zusammen. Aber den Flecken im Teppich dagegen könnte man doch einfach so herausschneiden, wenn dann nicht e… Mehr
A
Alphons H
Deutschland
25/08/2018
“Hotel Esprit am Tor zum Wanderparadies Riesengebirge”
„Natur Pur“ Hotel Esprit ein schönes Hotel in sehr ruhiger Lage, für Wanderer und Naturfreunde die hier preiswert einen phantastischen Urlaub verbringen können. Hotel ist ca. 3 km vom Ortskern Spindlermühle abgelegen zu finden, eingebettet in traumhafter Natur zwischen den Bergen am Ende des Ortste… Mehr
I
ihabindernett
Magdeburg, Deutschland
08/10/2018
“Preis / Leistung völlig in Ordnung”
Sehr Naturnahes Hotel am Ende vom Stadtteil Svaty Peter. Das einzige was wirklich etwas stört und nach unserer Meinung nichts mit dem Preis zu tun hat ist die Sauberkeit und die Optik (Putzlappen und ein Eimer Farbe helfen schon weiter) Da wir Camper sind kommen wir aber ganz gut damit klar. Hervor… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen