Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 44 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Udon Thani
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 44 Bewertungen von Tripadvisor
F
flyingdoc1
Emsworth, Vereinigtes Königreich
11/12/2018
“Ban Chiang.”
Ban Chiang Weltkulturerbe in der Nähe von Udon Thani ist eine gut erhaltene archäologische Stätte, die ungefähr 5000 Jahre alt ist. Der von dem König 1972 berühmt besuchte Ort machte große Fortschritte bei der Entwicklung und Erweiterung des Standorts und seines Umfangs zu einem heute bedeutenden S… Mehr
R
Rayq81
Weston super Mare, Vereinigtes Königreich
01/06/2018
“Ban Chiang Welterbezentrum”
Ich liebe Ban Chiang, es ist etwa 7 Meilen von Ban Nong Mek in Nong Han, das Dorf selbst ist wunderschön mit einem kleinen See, wo Sie den Fisch füttern können, gibt es viele lokale Handwerksbetriebe und einen kleinen Markt, gibt es auch einen Abend Basar vielleicht zweimal die Woche, in der Nähe i… Mehr
F
Fuji_loves_travel
London, Vereinigtes Königreich
27/05/2018
“Wir hatten von Agoda über 900 Baht gebucht”
Wir gingen zum Marathon-Event in der Stadt. Die Lage des Hotels ist nur wenige Gehminuten von 2 Parks entfernt und so ist der Samstagsmarkt mit vielen Street Food. Das Frühstück ist ziemlich gut, aber die Auswahl an thailändischen Speisen begrenzt. Die Angestellten sind nett und freundlich
J
Joyce-Alice
Norfolk, England
19/02/2008
“Gutes all-Round Hotel”
Sehr schönes Hotel mit beeindruckenden Foyer und Vorgehensweise - sie waren geschockt, als wir kamen in einem sehr alten Tuk-Tuk (komplett mit Koffern). Es gibt keine Taxis am Bahnhof. Das Zimmer war komfortabel, aber das Bad benötigte einmal aufgefrischt werden. Das Frühstücksbüfett war nur okay… Mehr
P
Porky1965
Burgwedel, Deutschland
23/08/2016
“Na Ja...”
Einfaches Masse Hotel. Pool ist recht gross man muss aber ganz schön laufen. service ist mittelmässig. Für eun etwas stärket verschmutztes Handtuch durfte ich 200 THB zahlen. Dafür war kein Toilette n Papier da und die Klimaanlage hate nur eine Position voll power... Es gibt bessere Hotels für den … Mehr
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