Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 283 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Hua Hin
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 283 Bewertungen von Tripadvisor
B
BroschA
02/01/2020
“Zwischenstopp vom und zum Flughafen Bangkok ”
Wir nutzen das Hotel oft bei der Anreise und Abreise. Für Bahn und Busreise ist Hua Hin das Tor zum Süden Thailands. Aufgrund der guten Lage des Hotels zum Strand, Altstadt und Nachtmarkt kann man alles sehr gut zu Fuß erkunden. Das Hotel ist sehr gut geführt und sehr angenehm. Die einfachen Zimmer… Mehr
S
Scenic48460773663
Wien, Österreich
13/12/2024
“Ein schöner Aufenthalt, Preisgünstig”
Das Hotel liegt in Strandnähe, mitten im Touristenviertel, Restaurants, Bars, Massagesalons, abends viel los, Nachtleben. Das Hotel liegt in einer ruhigeren Seitengasse, ich hatte keine Lärmbelästigung. Es gibt einen Pool im 5. Stock, das Meer ist auch nur 5 Minuten entfernt, schöner Strand. Im Hot… Mehr
A
andreasw306
Schweiz
25/02/2019
“Lage top”
Das Hotel ist ideal wenn man alles zu Fuss erkunden will. Zum Strand und zum bekannten Nachtmarkt jeweils 10 Minuten zu Fuss. Restaurants und Bars in unmittelbarer Umgebung, trotzdem ruhig in einer Seitenstrasse. Zimmer neu renoviert, mit Kühlschrank und Kleiderschrank. Zimmertüren nicht gut isolie… Mehr
J
Jürgen S
Hilzingen, Deutschland
24/01/2017
“Gerne wider”
Zentral gelegenes Hotel in einer kleinen Seitenstr. Mitten im geschehen aber ruhig. Zimmer sind ok. Hat einen Pool im 5. OG. Sehr freundliche Rezeption die immer für alles ein offenes Ohr hatte. Frühstück war ebenfalls ok.
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