Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 179 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Pattaya
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 179 Bewertungen von Tripadvisor
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timol1508
Bordesholm, Deutschland
26/04/2018
“Urlaub zu Songkran”
Ich habe lange geschwankt ob ich nun 3 oder 4 Sterne vergebe. Für die Lage und die Staff gibt es 5 Sterne, für die Sauberkeit und die Klima aber dafür max. 3. Klimaanlage glich eher einem Ventilator... Bei 35 Grad draußen eher suboptimal. Und laut war sie auch. Für 18 Euro die Nacht aber vielleicht… Mehr
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Paul S
Lufingen, Schweiz
10/03/2017
“urlaub”
ich war im sechsten stock des Hotels für 25 nächte einquartiert.die zimmer sind schön,gross und haben einen Balkon.in der nacht ist es sehr ruhig.der zimmer service ist gut,es wird jeden tag gereinigt.
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timol1508
Bordesholm, Deutschland
07/12/2018
“Zweites Mal Eastiny Place”
Gibt (leider) nicht viele neues zu berichten. Die Klimaanlage war dieses Mal besser allerdings auch einfach viel zu laut. Die Staff top. Preis Leistung stimmt noch so gerade. In meinen Augen könnte man leicht etwas verbessern ; ohne allzu großen Aufwand. Das Zimmer war gut.
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padi3108
Stetten
31/12/2017
“Mitten im Barzentrum”
Gutes 2,5 Sterne Stadthotel .Mit Fruestück. Grosser Pool .wenig Sonne auf der Terrasse. Laute Klimaanlage. Zimmer mit Verbindungstür zum Nebenzimmer sind sehr hellhörig.Mitten im Barzentrum,dennoch waren die Zimmer im 7 Stock Richtung Stadt sehr ruhig. Superior Zimmer liegen zum Pool im Innenbereic… Mehr
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