Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 117 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 117 Bewertungen von Tripadvisor
E
EliseW300
Ballarat, Australien
16/09/2022
“Toller Ort, um sich nach Los Cahorros und Granada zu stützen.”
Miguel und das Team haben uns sehr willkommen geheißen. Unser Zimmer im zweiten Stock war geräumig und sauber. Das Frühstück umfasste eine Auswahl an Gebäck, Brot, Aufschnitt und Käse, Eier, Nüsse und mehr. Das Restaurant wurde speziell für Gäste geöffnet, während wir dort waren, und die Mahlzeiten… Mehr
M
MiGa0
Wien
30/01/2023
“Perfekte Lage am Wanderweg Los Cahorros”
Das Hotel liegt in unmittelbarer Nähe des Wanderwegs Los Cahorros. Das Zimmer war ok. Sehr angenehm ist der hoteleigene Parkplatz. Das Frühstücksbuffet war ausgezeichnet. Sehr empfehlenswert ist das Restaurant mit Barbecue, das zum Hotel gehört.
K
Katotoka
Koblenz, Deutschland
14/09/2017
“Praktisch für Besuch der Alhambra ”
Wir wollten 2 Nächte etwas außerhalb von Granada verbringen, um von dort einfach zur Alhambra zu kommen. Und dafür war die Unterkunft genau richtig. Die Zimmer sind ausreichend groß und sehr sauber. Es gibt kostenfreie Parkplätze an der Unterkunft und einen Bus in der Nähe (den wir nicht genutzt h… Mehr
O
othmar s
Rothenburg, Schweiz
26/07/2015
“Sauberes und ruhiges hotel”
Für Erholung suchende ein ideales Hotel. Die Zimmer sind im typischen Stil ,genug gross und sehr sauber.im Hotel hat ein gutes Restaurant ,mit schöner Terasse und einem kleinen Pool .das Frühstück ist ausreichend und gut. Der Service ist freundlich und gut.
B
Babette258
Hamburg, Deutschland
08/10/2016
“Tolle Landschaft angenehmes Hotel”
Große Zimmer, schönes Badezimmer, kleiner Pool reicht zum Schwimmen, schöne Terrasse, wo schon mal eine laute Reisegruppe tafelt, spanischkenntnisse sind sehr von Vorteil da auf der Karte (englisch) nicht alle Gerichte aufgelistet sind, Frühstücksraum etwas ungemütlich
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