Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 66 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Lanjarón
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 66 Bewertungen von Tripadvisor
S
Suzanne R
15/02/2020
“Toller Ort zum übernachten”
Dies war ein schönes und malerisches Hotel, sehr traditionell und komfortabel. Das Essen im Restaurant war großartig und der Service war sehr gut. Es ist ein idealer Ort für einen Besuch in Lanjaron und Umgebung.
J
Julie R
Hexham, Vereinigtes Königreich
29/08/2019
“Ein tolles Hotel und wir kommen wieder !!!”
Wir waren im Oyo Espana, um den Geburtstag meines Mannes zu feiern. Ein brillantes Hotel, in das wir auf jeden Fall zurückkehren würden. Einfaches Einchecken, nettes Personal, sehr hilfsbereit, makellos sauber. Schöner Barbereich. Das Essen war so gut, dass wir nirgendwo anders gegessen haben. Nett… Mehr
W
wardetim
14/04/2017
“Tim & Bina Ward”
Wir waren alle sehr gut gefallen, vor allem die Lorca Balkon. Es ist ein ausgezeichnetes Hotel, vor allem für den Kaffee am Morgen. Die Angestellten sind alle wirklich friendlyp Leute und sowohl das Essen und die Getränke sind sehr preiswert.
M
MariaLanjaron
Granada, Spanien
23/01/2016
“Ein großartiges, traditionelles Hotel”
Eine tolle, traditionelle Ort zum übernachten. Die Zimmer sind geräumig, viel Geschichte, freundliches, hilfsbereites Personal und gutes Essen. Es ist eine ideale Lage für den San Juan Fiesta im Juni wenn Sie das Wasser zu beobachten wollen (noche de Agua), aber nicht daran Teil zu nehmen. Es ist e… Mehr
M
Michael S
Sheffield, Vereinigtes Königreich
13/03/2019
“Ein sauberes Hotel mit Charakter und freundlichem Personal”
Der Ort ist über 100 Jahre alt und etwas verblasst, aber das Essen war gut zubereitet und das Personal war hilfsbereit (z. B. Tipps zum Laufen und Öffnungszeiten der örtlichen Geschäfte) und freundlich. Das Bett war bequem und es gab genügend heißes Wasser für die Duschen. Die Bar war lebhaft und w… Mehr
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