Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 301 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Granada
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 301 Bewertungen von Tripadvisor
K
Kai S
Italien
02/12/2015
“Echtes Andalusien!”
Die Apartments waren wirklich sehr schön, sehr sauber und toll eingerichtet. Die Lage könnte nicht zentraler sein, alles in Granada - auch die Alhambra, auf die wir vom Apartments aus sehen konnten - sind zu Fuß erreichbar.
S
Susan h
Tucson, Arizona
11/08/2019
“Großartige Lage und Ausstattung”
Unsere Wohnung (Nr. 11) bot uns eine wundervolle Basis in Granada. Das Einchecken war einfach mit den Informationen, die wir per E-Mail erhalten haben. Und wir bekamen ein Upgrade zu einer Executive Suite mit einer großen Dusche und einem geräumigen Wohnzimmer / Küche. ? Auch die Wohnung hat kleine… Mehr
M
Menno G
Essen, Deutschland
26/12/2013
“Großartige Lage, mitten im Stadtleben”
Unser kleiner Sommerurlaub war in Granada, und wir hatten dieses Appartement-Hotel gefunden. Der Blick auf die Alhambra ist einfach großartig, das Personal sehr freundlich, die Ausstattung super. Wer es ruhiger mag, ist hier aber falsch, denn im Sommer sind die Aktivitäten auf der Straße vor dem Ha… Mehr
P
Philipp K
München, Deutschland
09/09/2013
“Traumhafte Dachterrasse”
Wunderschöne Terrasse, perfekte Lage, sehr nettes Personal. Wir haben uns rundum wohlgefühlt. Achtung: Das Hauptschlafzimmer im Penthouse Appartment ist nur über eine halsbrecherische Treppe erreichbar. Für uns Mitte 30 kein Problem, jedoch kann ich das Apartment älteren Menschen nur eingeschränk… Mehr
R
RALPH L
Madrid, Spanien
07/08/2019
“Sehr gute Lage, in fußläufiger Entfernung zu allen Highlights Granadas”
Wir waren für 2 Nächte über das Wochenende. Die Wohnung war sauber und gut ausgestattet. Das Personal war sehr hilfsbereit und gab uns Tipps. Wir waren in der Wohnung im Erdgeschoss, da wir im Grunde nur zum Schlafen da waren. Wenn Sie sich am Ort entspannen möchten, empfehle ich, ein Studio in den… Mehr
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