Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 538 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Malaga
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 538 Bewertungen von Tripadvisor
A
Ahmad A
18/07/2017
“So, so”
Bezüglich der Services ist es zu teuer. Das Room ohne Äuserblick.. Das Bett macht Geräusche. Die Klimaanlage ist schwach, macht kein genug coldes Luft. Aber sein Ort ist gut. In der Nähe von alles. Gute Reise.
H
h_elmu_t2011
Wien
29/04/2017
“Sehr gute Lage”
Positiv: Sehr gute, zentrale Lage Geräumige Zimmer Freundliches Personal Negativ: Frühstück etwas dürftig Nur ein sehr kleines Fenster (in einen Schacht) im Zimmer Laut - vor allem bei geöffnetem Fenster hört man alles aus den umliegenden Zimmern!
B
bafa77
Köln, Deutschland
30/10/2016
“Im Großen und Ganzen in Ordnung”
Das Venecia besticht durch seine Lage: Einmal die Straße vor dem Haus überqueren und man steht in Malagas Fußgängerzone. Entsprechend sind auch die weiteren Sehenswürdigkeiten Malagas nicht weit, alle Buslinien fahren vor dem Haus ab, etc. Nachteil dieser Lage ist der anhaltende Lärm. Vordem Haus d… Mehr
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