Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 502 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 502 Bewertungen von Tripadvisor
F
Famstaehlin
27/03/2023
“Sehr Empfehlenswert”
Beim Betreten des Hotels wurden wir sofort freundlich vom Personal an Rezeption empfangen. Die Zimmer waren sehr sauber, modern und gross. Ebenso bei der Abreise war das Rezeptionspersonal sehr freundlich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hotel waren hilfsbereit und freundliche! Man fühlte … Mehr
D
davlop1983
Gelsenkirchen, Deutschland
27/07/2019
“Solides Hotel in Zentrumsnähe”
Absoluter „no-brainer“. Wir waren sehr überrascht von dem kleinen Willkommensgeschenk. Badezimmer ist einwandfrei und das Bett ebenfalls. Die Größe des Zimmers ist ausreichend für einige Nächte mit viel Gepäck, da der Kleiderschrank auch recht groß ist. Supermarkt, Metro- und Busstationen, Bar‘s un… Mehr
B
brandstaetterma
20/02/2018
“Super Hotel für Kurzurlaub!”
Das Hotel liegt sehr gut in der Nähe von der Autobahn. U-Bahnstation und Bushaltestelle snd gegenüber vom Hotel und man erreicht von dort in ca. 15 min die Innenstadt. Auch ein Supermarkt ist gleich gegenüber. Die MA sind sehr freundlich und die Zimmer wirklich schön, groß und sauber. Alles in alle… Mehr
M
maremarie
Hamburg, Deutschland
18/01/2018
“Gutes Hotel”
Ein gutes Hotel am südlichen Rand von Madrid mit perfektem Bettenkomfort fast direkt an der Autobahn (von der aber kein Lärm zu hören war). Daher perfekt gelegen um sowohl den Flughafen wie auch die Weiterfahrt gen Süden ohne viel der üblichen Staus in Madrid mitzunehmen. Das Hotel hat nur einen Fr… Mehr
D
detlef_lohse
14/09/2017
“Sehr gutes Hotel”
Alle Zimmer sind sehr gut eingericht, groß, Sanitäranlage sehr sauber. Betten gut. Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Auch das Frühstück hat mir gut gefallen. Das Personal ist freundlich. Die Lage war auch sehr gut, bis zur U-Bahn nur ca 800 m. Trotz der belebten Straße war es sehr ruhig.
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen