Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 61 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 61 Bewertungen von Tripadvisor
S
sissisophias
Berlin, Deutschland
16/09/2018
“Andalusischer Kurzbesuch”
Wir fanden die Hacienda zufällig und waren von der Anlage sofort begeistert! Man findet hier einen sehr gepflegten und großzügigen Hof in Form einer historischen Hacienda zum Verweilen vor (typisch andalusische wundervoll restaurierte Architektur). Kein wirklich klassischer Hotelbetrieb, aber wenn… Mehr
C
CatherineBarro
Stratford-upon-Avon, Vereinigtes Königreich
18/08/2014
“Atemberaubende Hacienda aber abgelegen”
Die Anlage und das Hotel Gebäude waren wunderschön, mit Gärten, ein Carriage Museum und die Ställe, das eine echte andalusische Pferde. Ein gutes, ruhiges Hotel mit vielen Bereichen zum Entspannen und ein guter Pool für Kinder. Da das Hotel sehr ruhig war, so waren wir einen Upgrade für eine Junior… Mehr
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42_zaphod
Deutschland
23/09/2015
“Sehr nett aber weit ab von Allem”
Die Lokation ist sehr schön und weitläufig, allerdings sehr weit von allem anderen entfernt. Da es kein Restaurant gibt muss man für das Abendessen am Besten nach Utrera fahren, dort gibt es ausreichend Auswahl. Die Umgebung ist sehr naturgeprägt mit zu unserer Zeit unendlich vielen Störchen die üb… Mehr