Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 73 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 73 Bewertungen von Tripadvisor
V
verwoehnt
München, Deutschland
11/08/2010
“Ein Erlebnis aus einer anderen Welt”
Die Hazienda ist wirklich ein Erlebnis der besonderen Art. Das Hotel: sehr typisch wie man sich eine alte Hacienda so vorstellt (inkl. leichtem Charme der maurischen Vergangenheit) und ein perfekter Service - vielleicht eine Spur zu steif hier und da. Das Restaurant: das ist wirklich einsame Spitze… Mehr
C
Carlos2004
München, Deutschland
22/07/2010
“ein Traum”
Das Hotel und das dazugehörige Restaurant sind ein Traum. Wir sind wiederholt dort gewesen und haben auch gleich für das nächste Mal wieder reserviert. Die Hotelanlage ist seh weitläufig, der Pool sehr groß, im Garten sind Tagesbetten, ............. Ein große Liste Annehmlichkeiten könnten hierzu e… Mehr
S
Seaxe
London
28/09/2006
“Fineschmecker Paradies”
Das Essen in diesem Hotel kann man gar nicht genug loben. Es sollte ein Anziehungspunkt für alle Essensliebhaber sein, da selbst das Essen am Pool sehr lecker ist. Das Frühstück und Abendessen im Flagschiff sind ebenfalls super, es besitzt auch seit Kurzem 2 Michelin Sterne, hat aber in Wirklichkei… Mehr
B
Bigsnakey
Llanrhaeadr ym Mochnant, Vereinigtes Königreich
01/05/2016
“Eine Oase der Ruhe”
Beim Betreten der Hacienda, man hat das Gefühl, als sei Sie sind auf der Flucht von Lärm und Hektik. Die Zimmer sind schön, nicht luxuriös, aber im Einklang mit dem Stil. Wie auch immer, der Poolbereich ist wunderschön und das Essen ist ausgezeichnet. hier eine Woche zu lang sein können, obwohl es … Mehr
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