Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 161 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 161 Bewertungen von Tripadvisor
B
Bacchus56
Williams Lake, Kanada
21/09/2015
“Innerhalb der alten Stadtmauer”
Wir übernachteten im El Rasto Hotel für eine Nacht im Mai während einer Reise in Spanien. Es ist ein preisgünstiges Hotel innerhalb der Stadtmauern. Es gibt ein paar Restaurants zu vernünftigen Preisen in der Nähe und die Lage war schön für das tragen die Erkundung der Stadt zu Fuß zu erkunden. Er… Mehr
N
NYLON_nomad
London, Vereinigtes Königreich
08/10/2012
“Super Lage in einer super Historical Town”
El Rastro Palacio Real Hotel für zwei Nächte für Freunde der Hochzeit. Die Lage war sehr praktisch in der historischen Stadt und alles ist zu Fuß vom Hotel entfernt. Unser Zimmer war im dritten Stock mit Blick auf die Straße und es wurde viel strahlenden Sonnenschein und einen schönen Ausblick. W… Mehr
B
Brian C
18/07/2015
“Schöne Stadt, sehr schönes Hotel”
Ein Freund und ich kamen mit dem Auto spät in einem Freitag Nachmittag mit dem Auto. Wir fanden das Hotel leicht und nach dem Auspacken des Auto parkten wir es außerhalb der Stadtmauer umgebene Stadt, wo das Parken war kostenlos und es war nicht mehr als 300 Meter entfernt. Die Dame an der Rezeptio… Mehr
C
ChattChick
Chattanooga, Tennessee
05/08/2014
“Klein günstig gelegenen Hotel innerhalb der Stadtmauern von Avila”
Hotel El Rastro ist nur im Inneren des Paseo El Rastro Tor von den Wänden von Avila. Es ist günstig gelegen und man kann bequem überall innerhalb der Stadtmauern entfernt. Mein Einzelzimmer war klein, aber sauber und komfortabel. Die einzigen Fenster blickte auf einen hohen Luftschacht, es gibt wen… Mehr
R
redshale
Philadelphia, Pennsylvania
18/04/2013
“Komfortable Zimmer, ausgezeichnete Lage”
Hotel El Rastro befindet sich innerhalb der Stadtmauern, ein toller Ort für Spaziergänge in Avila. Das Zimmer mit Doppelbett war sehr geräumig, genauso wie das Bad. Unser Zimmer hatte einen Blick auf die Straße, aber Avila, zumindest im April nasskalten, war es nicht laut in der Nacht, und die Fens… Mehr