Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 129 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 129 Bewertungen von Tripadvisor
H
Heinz B
Zürich, Schweiz
27/02/2023
“Winterurlaub vom Besten”
Wir haben eine wunderschöne Woche Skiurlaub im Saaserhof verbracht. Das Ehepaar Bumann ist ein toller Gastgeber, zuvorkommend und sehr freundlich. Das Appartment war genau richtig für uns (Grosseltern) und unsere Tochter (Familie mit 2 Kindern). Die Aufteilung der Wohnung war so, dass wir genügend … Mehr
6
6218enomis
Oensingen, Schweiz
23/02/2021
“Erholsamer Urlaub an bester Lage”
Sehr gute Lage. Auch trotz Corona haben wir uns wohl gefühlt und konnten uns sehr gut erholen. Wir freuen uns schon heute auf die nächsten Ferien in Ihrem Hause. Besten Dank und eine gute Zeit an das ganze Team.
8
875beatr
16/02/2021
“Skiferien”
Super Service. Sehr freundlich. Nahe am Skigebiet. Sehr zu empfehlen für Familien und sportlich begeisterte Skifans. Alles hat bestens geklappt, wir kommen wieder. Nahe an allen Attraktivität und Skipisten
8
820hansr
16/02/2021
“Ruhig, freundlich”
Die neu renovierten Appartements sind sehr schön, grosszügig gestaltet und mit gut ausgestatteter Kochgelegenheit. Im Restaurant gibt es sehr fein hergerichtete Mahlzeiten in verschiedener Preislage, die Kinder sind gut umsorgt durch das Personal. Die Lage direkt an den Pisten ist super.
S
silberania
Zürich, Schweiz
16/02/2021
“Tolle Skiferien”
Unterkunft ist direkt an der Skipiste, Skiraum einfach zugänglich. Spielzimmer, kleiner Badebereich für Kinder. Tolle grosse Eckwohnung, geräumige Zimmer. Wir hatten 2 Badezimmer was es uns einfacher machte mit 4 Personen. Viel Platz für Wintersachen, genügend Badetücher, Bademäntel, funktional ei… Mehr