Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 135 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 135 Bewertungen von Tripadvisor
I
Irfan A
18/04/2017
“Der allerbeste Aufenthalt”
Ich hatte eine wundervolle und angenehmer Aufenthalt. Mohamed Farooq Manager der Rezeption war unglaublich in jeder erdenklichen Weise. Er half mir zu treffen shaykh der Medina, change my Fluggesellschaft und Reservierungen und übersetzt.
S
Siraj K
Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
16/04/2017
“Gut gemacht aber Überbucht”
Das Einchecken war getrübt. Das Personal hatte Schwierigkeiten sehr viel Platz für uns. Lobby warteten 90 Minuten in verstopft. Herr Farook ( Das Personal beim Check-in) gute Unterstützung. Die F & sein Team uns gut behandelt. Willkommen war nicht akzeptabel. Wir kamen nach einer Stunde warten will… Mehr
9
931asifi
17/05/2017
“Auf jeden Fall nicht den Marriott-Standards entspricht!”
Nichts über das Hotel Marriott Standards erfüllt. Man kann nicht einmal benennt es als Courtyard Marriott. Es ist ein heruntergekommen, benötigt eine komplette Renovierung unten bis oben. Nach Gesprächen mit Hotel Manager er bestätigte das Hotel ist wegen für eine komplette Renovierung und leider b… Mehr
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