Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 766 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Al Madinah Al Munawwarah
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 766 Bewertungen von Tripadvisor
L
L3609YZahmeda
New York City, New York
12/07/2017
“Ausgezeichnet”
Erstklassiges Hotel, sehr nettes Personal. Besuchen Sie auf jeden Fall wieder übernachten. Ich kann dieses Hotel wärmstens empfehlen. Sehr nahe am Haram. keine Busse brauchten. Sehr saubere Zimmer und die Bäder ( wir hatten zwei in unserem Zimmer ) waren sehr sauber.
7
786Salmans
Riyadh, Ar Riyad, Saudi Arabia
27/07/2017
“Zuvorkommendes und hilfsbereites Personal!”
Das Hotel muss dringend gewünscht wird vor allem die Klimaanlagen aber das gesamte Personal vom Hotelpagen bis zur Buchung Manager waren sehr professionell. Wir werden Freunden und Familien empfehlen und wir werden definitiv wieder dort absteigen.
D
drimranhussain
Glasgow, Vereinigtes Königreich
25/07/2017
“Rezeption”
Der Rezeptionist muss erzogen für Gastfreundschaft und Manieren. Alle Gäste erhalten Sie herzlich willkommen und verabschieden sollte, das ist gar nicht hier. Preise für Kaffee und Mahlzeiten sind Sky Grenzen. Die Zimmer sind geräumig und ordentlich, wenn auch etwas altmodisch.
M
muazzams2017
Rancho Santa Margarita, Kalifornien
31/07/2017
“Direkt gegenüber der Masjid”
Ich war dort letztes Jahr für ein Umrah. Das Hotel ist bequem gelegen, direkt gegenüber der Straße vom Masjid des Propheten und der Eingang ist sehr nahe an der Tür zugewiesen für Frauen beim Eintritt in die Moschee. Wenn Sie also noch ältere Frauen in Ihrer Gruppe, die Hilfe brauchen zu Fuß oder d… Mehr
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