Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 162 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Coimbra
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 162 Bewertungen von Tripadvisor
G
Gerd W
Deutschland
15/08/2014
“Alles wie beschrieben”
Ein einfaches Hotel aus den 70er/80er Jahren, mit gutem Preis-, Leistungsverhältnis. Liegt direkt am lokalen Bahnhof, nur wenige Schritte in die hübsche Stadt. Wir hatten ein Zimmer mit Balkon und Blick auf die Stadt. Schallisolierung (notwendig) bei den Fenstern war in Ordnung. Wifi funktionierte… Mehr
H
hdebenedetto
16/08/2019
“Altes Hotel ohne Schnickschnack mit großartiger Lage”
Ich war dort für 3 Nächte. Es war eines der am einfachsten zu findenden Hotels, da es direkt neben dem Bahnhof von Coumbra liegt. Das Hotel ist sehr veraltet. Die Betten, Dusche, Fernseher und Zimmer sind klein. Es ist sauber und sehr erschwinglich. Ich war dort für rund 36 Euro pro Nacht. Das Pers… Mehr
N
netfuture
Elsdorf
23/04/2012
“Etwas in die Jahre gekommenes, zentral gelegenes Hotel mit gutem Frühstück”
Das 3-Sterne-Hotel Bragança befindet sich direkt neben dem Regionalbahnhof „Coimbra-A“, von dem aus Regionalzüge beispielsweise nach Aveiro fahren. Da es sich bei der Anbindung dieses Bahnhofs um eine Stichstrecke handelt, halten alle Regionalzüge auch am etwa 2 km nördlich gelegenen Fernbahnhof „C… Mehr
D
DC9999
NRW
14/12/2010
“Sehr gute Innenstadtlage”
Die Lage direkt an der Altstadt und am Fluss ist prima. Das Hotel ist schon sehr alt. Im Hotel riecht es auch so. Das Zimmer war sehr spartanisch eingerichtet. Das Frühstück war unterdurchschnittlich. Der Orangensaft war nicht als solcher herauszuschmecken. Eine Empfehlung fällt schwer das Lage und… Mehr
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