Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 33 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 33 Bewertungen von Tripadvisor
M
mojopali
Wetzikon, Schweiz
12/09/2021
“Ruhiges Hotel mitten in Maurach”
Grosses, ruhiges B&B Hotel, das Zimmer war ausreichend gross mit sehr grossem Balkon und schöner Aussicht, das Bad war teilweise renoviert, jedoch war der Wasserhahn verkalkt und alt und die Flachspültoilette nicht mehr zeitgemäss, das Personal war sehr freundlich, das Frühstücksbuffett umfangreich… Mehr
H
Hans-Christian H
München, Deutschland
18/07/2020
“Exzellenter Kurzaufenthalt”
Ich hatte eine hervorragende, wenn auch kurze Zeit in diesem Hotel. Ein sehr entspannender Wellnessbereich, sehr höfliches und zuvorkommendes Personal, geräumige und saubere Zimmer und dazu noch ein abwechslungsreiches Frühstück.
H
Hawaiiexperte
04/08/2020
“Der Mauracherhof hat die beste Lage man fühlt sich einfach nur wohl!”
Wir waren 6Tage im Mauracherhof und haben uns dort sehr wohl gefühlt. Wir hatten ein sehr schönes Zimmer mit Blick zum See und den Bergen. Das Hotel ist wieder im kommen, hat einen neuen Besitzer und mit viel Liebe und Geschmack wird renoviert. Die neue Sauna ist einfach nur phantastisch! Hervorzuh… Mehr
J
juvo
Ismaning, Deutschland
17/07/2022
“Personalmangel spürbar”
Zwischenstopp bei der Alpenüberquerung. Ich empfand das Hotel als zu teuer. Es gab keinerlei Service. Trinken musste man sich am Kiosk neben dem Hotel holen. Leider fing das Frühstück erst um 8Uhr an. Bedingt wahrscheinlich durch fehlendes Personal.
H
hupingzhang
München, Deutschland
22/07/2021
“Angestaubt”
Das Hotel ist eigentlich ein B&B und hat schon bessere Tage gesehen. Alles ist angestaubt und abgewohnt. Um 17 Uhr ist Niemand an der Rezeption. Eine freundliche junge Dame hat den Laden quasi alleine gemanagt. Frühstück war Standard. Zimmer sind ruhig und sauber.
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