Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 57 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 57 Bewertungen von Tripadvisor
E
Edith W
22/03/2024
“Ein toller Skiurlaub für die ganze Familie”
Wir fahren schon seit mehreren Jahren ins Hüttendorf. Für ein paar Tage im Jahr haben wir 'unsere eigene Berghütte' für die ganze Familie und mit allem Komfort. Von Bergen und Wald umgeben, bietet das Hüttendorf eine schöne Aussicht und erholsame Atmosphäre. Meiner Meinung nach ist alles gut durch… Mehr
W
Wander39909346349
München, Deutschland
30/06/2024
“Traumhafte Chalets, sehr netter Chef, ein Volltreffer für Familien mit Kinder”
Anfänglich haben wir im Haupthaus gewohnt. Hatten dort die „Suite“ unter dem Dach. Leider waren unsere Nachbarn äußerst rücksichtslos und gegen 6:15 Uhr morgen ging ein getrampelt in Verbindung mit lustigen Spielen eines Kleinkindes los. Letztendlich haben sie sich aufgeführt als sie, wenn sie das … Mehr
C
christinasS1885CJ
Kirchbichl, Österreich
30/08/2021
“Solala - Party Chaletdorf”
Wir waren schon in zig Chaletdörfer in Österreich und Italien. Aber sowas wie hier haben wir auch noch nie erlebt. Strom muss man bezahlen - Salz Pfeffer was man so alles benötigt muss man selbst mitnehmen. Brötchen werden jeden Tag geliefert. Man konnte aber auch ins Restaurant gehen zum Frühstück… Mehr
E
earlybirdonholiday
Klosterneuburg, Österreich
03/07/2021
“Erwartungshaltung (bei diesem Preis) nicht erfüllt”
Positiv: Die Chalets sind sehr sauber, wirklich schön und bis auf die Küche auch gut ausgestattet Negativ: Bei diesem Preis wäre zumindest Salz in der Küche aus meiner Sicht Teil der Grundausstattung. Noch viel störender war für uns jedoch, dass wir das Chalet auf der Suche nach Ruhe gebucht haben… Mehr